A-Z Pflegeberatung –
unabhängig beraten, kompetent begleitet
Wir bieten Ihnen professionelle Pflegeberatung und Unterstützung bei der Beantragung und Durchsetzung Ihres Pflegegrades.
Willkommen bei „A-Z Pflegeberatung“ – Ihrem zuverlässigen Partner für Pflegeberatung mit über 20 Jahren Erfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen
Als „A-Z Pflegeberatung“ unterstützen wir Sie professionell und unabhängig von Ihrer Pflegekasse bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades. Sollte ein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig vergeben worden sein, begleiten wir Sie auch gerne in einem Widerspruchsverfahren, sofern die Erfolgschancen ausreichend hoch sind.
Als anerkannte Beratungsstelle in Bayern beraten wir Sie zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und führen Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich zu beraten und Sie durch den „Dschungel” der Leistungen der Pflegeversicherung zu führen. Da wir wissen, wie schwer es ist, einen Pflegegrad bewilligt zu bekommen, helfen wir Ihnen von der Antragstellung bis zur Auswertung des Bescheids.
Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unseren ganzheitlichen Ansatz.
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an.
1. Kontaktaufnahme
Erläutern Sie uns Ihr Anliegen kurz in einem Telefonat oder per E-Mail. Anschließend vereinbaren wir zeitnah und unkompliziert ein Beratungsgespräch.
2. Angebot anfordern
Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch Inhalte, Konditionen & Daten geklärt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.
3. Leistungsbeginn
Ihr Team von „A-Z Pflegeberatung“
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Pflege- und Gesundheitswesen!
Norman Langer
Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegesachverständiger, Pflegeberater, Geschäftsführer
Ich unterstütze Sie zuverlässig bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleite Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Einstufung.
Als ehemaliger Pflegegutachter beim Medizinischen Dienst Bayern (MD) kenne ich die Voraussetzungen für die Pflegegradeinstufung im Detail.
Dank meines Fachwissens verbessern sich Ihre Erfolgschancen deutlich.
Darüber hinaus berate ich Sie unabhängig und persönlich zu allen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und führe Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
Sebastian Langer
Office Manager, Geschäftsführer
Als Office Manager leite ich unser Büro und bin in der Regel Ihr erster Ansprechpartner am Telefon.
Ich nehme Ihre Anliegen entgegen und stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
In meiner Funktion als zweiter Geschäftsführer bin ich zudem für die Organisation und Koordination sämtlicher administrativer und organisatorischer Abläufe verantwortlich.
Ihr Team von „A-Z Pflegeberatung“
Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Pflege- und Gesundheitswesen!
Norman Langer
Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegesachverständiger, Pflegeberater, Geschäftsführer
Ich unterstütze Sie zuverlässig bei der Beantragung eines Pflegegrades und begleite Sie Schritt für Schritt bis zur erfolgreichen Einstufung.
Als ehemaliger Pflegegutachter beim Medizinischen Dienst Bayern (MD) kenne ich die Voraussetzungen für die Pflegegradeinstufung im Detail.
Dank meines Fachwissens verbessern sich Ihre Erfolgschancen deutlich.
Darüber hinaus berate ich Sie unabhängig und persönlich zu allen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und führe Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
Sebastian Langer
Office Manager, Geschäftsführer
Als Office Manager leite ich unser Büro und bin in der Regel Ihr erster Ansprechpartner am Telefon.
Ich nehme Ihre Anliegen entgegen und stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
In meiner Funktion als zweiter Geschäftsführer bin ich zudem für die Organisation und Koordination sämtlicher administrativer und organisatorischer Abläufe verantwortlich.
Professionelle Begleitung auf Ihrem
Weg zum Pflegegrad
Als Experten für Pflegebegutachtungen begleiten wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrem gerechten Pflegegrad – von der Antragstellung über die optimale Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis hin zur sorgfältigen Prüfung des Bescheids der Pflegeversicherung.
Unabhängige & individuelle
Pflegeberatung
Wir beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige neutral und individuell zu sämtlichen Fragen der häuslichen Pflege. Dazu zählen beispielsweise die Beantragung eines Pflegegrades, die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung und vieles mehr. Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und bestmöglich zu unterstützen.
Ihre Experten für erfolgreiche
Widersprüche
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihr Pflegeantrag abgelehnt wurde. Bevor wir Sie in einem Widerspruchsverfahren professionell begleiten, prüfen wir zunächst die Erfolgsaussichten und nehmen das zugrunde liegende Pflegegutachten sorgfältig unter die Lupe – damit Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung haben.
Wir helfen Ihnen beim Durchsetzen Ihres gerechten Pflegegrades und beraten Sie neutral und unabhängig zu sämtlichen Themen im Bereich der häuslichen Pflege.
Anbieter von Angeboten zur
Unterstützung im Alltag
Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Als Alltagsbegleiter fahren wir Sie zu Ärzten, Therapeuten und anderen Terminen, begleiten Sie bei Behördengängen, zu Veranstaltungen und beim Einkaufen sowie zu anderen privaten Terminen. Unsere Pflegebegleitung richtet sich hingegen in erster Linie an pflegende Angehörige und nicht an die zu pflegenden Personen selbst. Wir bieten pflegenden Personen Beratung und emotionale Unterstützung, ohne selbst Pflege- oder Betreuungsleistungen zu erbringen.
Anerkannte Beratungsstelle für
Beratungseinsätze nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und findet in regelmäßigen Abständen statt. Er bietet Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die häuslich Pflegenden. Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegegeldbeziehern per Gesetz verpflichtend nachzuweisen: Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 oder Beziehern von Sachleistungen kann die Beratung einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos durch uns in Anspruch genommen werden.
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erfolgreich durchgesetzte Pflegegradanträge & Widersprüche
Zufriedene Kunden
Jahre Berufserfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen
TOP-Sterne-Bewertungen
Unsere Google Bewertungen
Einen Pflegegrad beantragen
Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, können Sie dies sowohl schriftlich als auch telefonisch bei der Pflegekasse tun. Der Antrag auf Einleitung der Pflegegradbegutachtung bedarf keiner besonderen Form.
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Widerspruch (Pflegegrad) einlegen
Wird Ihr Pflegegrad oder eine Aufstufung in einen höheren Pflegegrad durch die Pflegekasse abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen und unterliegt keiner besonderen Form. Im Anschluss müssen Sie Ihre Einwände schriftlich begründen und bei der Pflegekasse einreichen.
Zudem kann es passieren, dass Sie im Auftrag der Pflegekasse nachuntersucht werden, weil eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustands vermutet wird. In diesem Fall kann der Medizinische Dienst (MD) eine Rück- oder gar Ausstufung empfehlen. Auch hiergegen können Sie sich wehren.
Ein Pflegetagebuch führen
Das Pflegetagebuch kann als Instrument zur Ermittlung des Pflegegrades dienen. Es sollte spätestens eine Woche vor dem Begutachtungstermin von den pflegenden Angehörigen geführt werden. Anhand des Tagebuchs kann der Gutachter besser ermitteln, wie hoch der personelle Hilfebedarf des Versicherten ist.
Die Beantragung eines (höheren) Pflegegrades
Um einen (höheren) Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenkasse und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, dass Sie einen Pflegegrad rein theoretisch auch telefonisch beantragen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, den schriftlichen Weg zu wählen.
Der Bescheid der Pflegekasse
Im Bescheid der Pflegekasse ist das Ergebnis der Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst) festgehalten. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Die Pflegeversicherung beginnt bereits wenige Tage nach Zustellung des Leistungsbescheids mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.